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Die Tempo 100 km/h Regelungen für ungebremste und gebremste Pkw Anhänger


Die Tempo 100 km/h Regelungen für ungebremste und gebremste Pkw Anhänger

1. Februar 2016

Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit seinem Anhänger schneller fahren möchte, muss einige Sachen beachten und muss die gesetzlichen Bedingungen der 100 km/h Regelung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erfüllen.


Sie möchten für Ihren Pkw Anhänger eine Tempo 100 km/h Zulassung?

Dann müssen Pkw Anhänger und Zugfahrzeug folgende Bedingungen erfüllen:

Anhänger

  • Die Reifen des Anhängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein (das Produktionsdatum des Reifens „DOT" finden Sie am Reifen)
  • Die Reifen des Anhängers müssen mindestens auf 120 km/h Zugelassen sein (Geschwindigkeitsindex „L" oder höher, z.B. 155 R13 LI 84N)
  • Bei gebremsten Anhängern müssen hydraulische Radstoßdämpfer montiert sein
  • 100 km/h Plakette am Heck des Anhängers. (Diese erhalten Sie mit Siegel bei Ihrer Zulassungsstelle / Landratsamt)

Zugfahrzeug

  • Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
  • das Zugfahrzeug hat einen automatischen Blockierverhinderer. (ABS / ABV)

Kombination

  • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeuges oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
  • Das Verhältnis von zul. Gesamtmasse des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeugs ist gesetzlich vorgeschrieben:
    • Anhänger gebremst und mit Radstoßdämpfern = Faktor 1,1
    • Anhänger gebremst, mit Radstoßdämpfern und Antischlingerkupplung = Faktor 1,2
    • Anhänger ungebremst = Faktor 0,3

Diese Regelungen wirken sich im wesentlichen wie folgt aus

  • Kein Genehmigungsverfahren der Fahrzeugkombination durch die Verkehrsbehörde; die Zulässigkeit verantwortet allein der Fahrzeugführer.
  • Freie Austauschbarkeit von Zugfahrzeug und Anhänger.
  • 100 km/h nur auf Deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen (nicht auf Landstraßen)
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Berechnungsbeispiele


Gebremster Anhänger mit Radstoßdämpfern

Leermasse Zugfahrzeug (1) × Faktor = max. zul. Gesamtmasse Anhänger (2)
910 kg 1,1 1000 kg
1182 kg 1,1 1300 kg
1819 kg 1,1 2000 kg

Gebremster Anhänger mit Radstoßdämpfern und Antischlingerkupplung

Leermasse Zugfahrzeug (1) × Faktor = max. zul. Gesamtmasse Anhänger (2)
834 kg 1,2 1000 kg
1084 kg 1,2 1300 kg
1667 kg 1,2 2000 kg
2250 kg 1,2 2700 kg

Ungebremster Anhänger

Leermasse Zugfahrzeug (1) × Faktor = max. zul. Gesamtmasse Anhänger (2)
1167 kg 0,3 350 kg
1834 kg 0,3 550 kg
2500 kg 0,3 750 kg

(1) Zulassungsbescheinigung Teil II unter „G“
(2) Zulassungsbescheinigung Teil II unter „F1“

Übersteigt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers den errechneten Wert?

Dann können Sie den Pkw Anhänger durch einen Technischen Dienst (TÜV / DEKRA) ablasten lassen.

Achten Sie dabei auch auf die maximal zulässige Anhängelast von Ihrem Zugfahrzeug (s.u. „Kombination"). Diese Angabe finden in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter Punkt O.1 für gebremste bzw. O.2 für ungebremste Anhänger.

Bei Fragen oder Wünschen dazu stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung:

Großenhain

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Thomas Nitsche
Herr Thomas Nitsche

Filiale Großenhain
Riesaer Straße 55-57
01558 Großenhain

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MontagMittwoch
08:30 – 17:00 Uhr

Donnerstag
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Eckental (Nürnberg)

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Marcus Henke
Herr Marcus Henke

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Ihr Trailer-Direct.de – Team Eckental